Swantje Schendel

Zukunft. Solidarisch. Gerecht.

Kinder sind kein Content

18. März 2026

 

„Kinder beim Arztbesuch. Kinder beim Weinen. Kinder im Schlaf.“ Das sind keine lustigen Clips und keine harmlose Doku über Familienalltag. Beim Familieninfluencing werden Bilder, Gefühle und intimste Momente von Kindern öffentlich gemacht und monetarisiert. Die Kinder haben kaum Möglichkeiten dem zu widersprechen.

Kinderschutz endet nicht an der Smartphone Kamera. Wo Reichweite Geld wird, braucht es Verantwortung, klare Grenzen und wirksame Regeln. Die aktuelle Rechtslage greift zu kurz, Zuständigkeiten sind unklar und Kontrolle findet kaum statt. Und ja: Eltern tragen Verantwortung. Aber das Erziehungsrecht ist kein Freibrief, wenn das Wohl des Kindes auf dem Spiel steht.

Mit unserem beschlossenen Entschließungsantrag wollen wir klare Regeln für kommerzielle Inhalte mit Kindern, mehr Schutz vor Ausbeutung und Druck und eine Sicherung der Kinderrechte auch im digitalen Raum.

Vollständiger Text meiner Rede

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,

während in Berlin gerade intensiv über pauschale Social-Media-Verbote für junge Menschen diskutiert wird, gerät eine andere, ganz konkrete Gefahr aus dem Blick: die kommerzielle Ausbeutung von Kindern durch sogenanntes Family-Influencing.

Es geht hier nicht um Jugendliche, die selbstbestimmt Social Media nutzen.
Es geht um Kinder, deren Bilder, deren Gefühle, deren intimste Momente zum Geschäftsmodell werden.

Kinder beim Arztbesuch.
Kinder beim Weinen.
Kinder mit verletztem Knie oder im Schlaf.

All das öffentlich. All das monetarisiert.

Und das dürfen wir nicht normalisieren.

Die Ausschussberatungen haben deutlich gemacht: Die aktuelle Rechtslage greift zu kurz. Es gibt Unsicherheiten, es gibt eine hohe Dunkelziffer, es gibt kaum systematische Kontrolle. Und während wir diskutieren, wachsen Kinder in einem digitalen Schaufenster auf, das sie sich nicht selbst ausgesucht haben.

Die CDU hat im Ausschuss auf die Rechte der Eltern hingewiesen. Ja, Eltern tragen Verantwortung. Und ja, das Grundgesetz schützt das Erziehungsrecht. Aber dieses Recht ist kein Freibrief. Es ist gebunden an das Wohl des Kindes.

Dort, wo wirtschaftliche Interessen beginnen, wo Kinder regelmäßig Inhalte produzieren müssen, wo Szenen wiederholt werden, bis sie „passen“, dort geht es nicht mehr nur um Familienalltag. Dort geht es um Arbeit. Dort geht es um Abhängigkeit. Und dort geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern.

Das aktuelle Rechtsgutachten im Auftrag von Deutschem Kinderhilfswerk und Campact zeigt klar: Kommerzielle Veröffentlichungen können eine Gefährdung darstellen, insbesondere wenn Kinder in emotional belastenden oder intimen Situationen gezeigt werden.

Und auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat jüngst festgestellt: „Kinder sind keine Klicks.“ Sie fordert Prüfung von Altersgrenzen, Löschrechten und finanzieller Beteiligung. Das ist ein wichtiges Signal.

Aber Prüfen allein reicht nicht. Es braucht politischen Druck aus den Ländern.

Wer heute über Social-Media-Verbote spricht, sollte differenzieren:
Das Problem ist nicht in erster Linie die selbstbestimmte Mediennutzung junger Menschen. Das Problem sind die Plattformen selbst. Und –
Das Problem entsteht dort, wo Erwachsene aus der Sichtbarkeit ihrer Kinder Profit schlagen.

Und genau hier setzt unser Antrag an.

Wir wollen klare Regeln. Wir wollen Genehmigungspflichten dort, wo Kinder kommerziell eingesetzt werden. Wir wollen Schutz vor Überforderung. Und wir wollen, dass Kinder finanziell beteiligt werden, wenn mit ihnen Geld verdient wird.

Das ist kein Angriff auf Familien.
Das ist die Wahrnehmung unserer staatlichen Schutzverantwortung.

Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum.
Eine unbeschwerte Kindheit darf nicht vom Algorithmus abhängen.

Lassen Sie uns heute gemeinsam ein klares Zeichen setzen:
Kinderschutz endet nicht an der Smartphone-Kamera.

Vielen Dank.

Quelle: Niedersächsischer Landtag – 32. Tagungsabschnitt (3. – 5.3.2026) – TOP 23

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