Swantje Schendel

Zukunft. Solidarisch. Gerecht.

Kinderschutz im Fokus – gemeinsam, verbindlich, wirksam!

19. Januar 2026

 

Kinderschutz ist keine Schlagzeile und kein Ort für politische Inszenierung – sondern gemeinsame Verantwortung.

Wenn ich mit Betroffenen spreche, also mit Menschen, die in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, dann höre ich einen Satz immer wieder: Niemand hat mich gehört.

Das darf nie wieder passieren. Deswegen ist unsere Aufgabe klar: Überall dort, wo Kinder sind, müssen Schutzkonzepte Standard sein, damit Fachkräfte und Ehrenamtliche Gefährdungen erkennen und verlässlich handeln können. Das neue Kinderschutzgesetz wird Strukturen dauerhaft absichern, Zuständigkeiten verbindlich regeln und Schutzkonzepte überall zur gelebten Praxis machen: in der Jugendhilfe, in Kitas, in Schulen. Kinderschutz gelingt nur gemeinsam.

Vollständiger Text meiner Rede

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

nach dem vorangegangenen Beitrag will ich eines voranstellen: Kinderschutz ist kein Schlagwort und kein Mittel zur politischen Selbstinszenierung. Wer ihn für persönliche Angriffe, Unterstellungen oder parteipolitische Abrechnungen missbraucht, der handelt verantwortungslos. Darauf lasse ich mich nicht ein – und ich glaube, das erwarten die Menschen draußen auch nicht von uns.

Kinderschutz ist eine gemeinsame Verantwortung. Er verdient Ernsthaftigkeit, Sachlichkeit und Respekt – vor allem gegenüber denen, die Tag für Tag in Familien, Kitas, Schulen, Jugendämtern, Beratungsstellen und Vereinen Verantwortung tragen.

Zu dieser Ernsthaftigkeit gehört: Die Zahl festgestellter Kindeswohlgefährdungen muss uns weiterhin besorgen. Ob der Anstieg der letzten Jahre bedeutet, dass tatsächlich mehr Kinder Gewalt erfahren, oder ob Sensibilisierung und bessere Meldewege dazu führen, dass mehr Verdachtsfälle erkannt werden – das lässt sich aus den Zahlen allein nicht sicher ableiten.

Entscheidend ist aber: Unsere Aufgaben bleiben gleich. Wir müssen Kinder schützen, Familien entlasten und Vertrauenspersonen stärken.

Dabei dürfen wir nicht verkürzen: In rund 75 Prozent der Fälle geht die Gefährdung von einem Elternteil aus. Das entlässt niemanden aus Verantwortung – aber es heißt, wir müssen dort ansetzen, wo Überforderung, Armut, psychische Belastungen, Sucht oder Gewalt in Beziehungen den Alltag prägen.

Familien brauchen dann nicht zuerst Misstrauen, sondern frühe, erreichbare Unterstützung: Entlastung, Beratung, Familienhilfe und bei Bedarf spezialisierte Angebote. So schützen wir Kinder früh. Und wir verhindern Eskalation, bevor sie Kinderleben prägt.

Wenn ich mit Betroffenen spreche, also mit Menschen, die in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, höre ich einen Satz immer wieder: „Niemand hat mich gehört.“

Manche beschreiben, dass das Wegsehen von Erwachsenen wie eine zweite Gewalt wirkte – weil zu spät gehandelt, zu spät geschützt, zu spät geholfen wurde. Das darf nicht so bleiben. Kein Kind darf allein bleiben, wenn es Schutz braucht.

Wir haben in den vergangenen Jahren wichtige Schritte gemacht – etwa mit Schutzkonzepten in Kindertagesstätten und in der Jugendhilfe.

Diesen Weg gehen wir mit dem kommenden Kinderschutzgesetz konsequent weiter: Wir erweitern die Pflicht zu Schutzkonzepten auf Schulen und weitere Träger der Jugendhilfe und -arbeit.

Das Ziel ist klar: Überall dort, wo Kinder sind, müssen Schutzkonzepte Standard sein – damit Fachkräfte und Ehrenamtliche Gefährdungen erkennen und verlässlich handeln können.

Und weil Kinderschutz nicht auf Papier entschieden wird, sondern in der Praxis, setzen wir nicht auf schnelle Überschriften, sondern auf nachhaltige Strukturen, die wirken.

Unsere Kinderschutzstrategie ist deshalb kein Papier für die Schublade, sondern ein Arbeitsauftrag, der Schritt für Schritt umgesetzt wird – gemeinsam mit Kommunen und Trägern.

Dazu gehört auch: Wir hinterlegen das mit konkretem Handeln. Im Haushaltsentwurf 2026 erhöhen wir die Mittel für den Kinderschutz deutlich.

Wir stärken Prävention, Beratung und Fortbildung, bauen die Landesstelle Jugendschutz als Koordinierungsstelle Kinderschutz aus und unterstützen die Qualitätsentwicklung der örtlichen Träger – in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Gerade angesichts der hohen Belastung der Jugendämter ist das unverzichtbar.

Kinderschutz ist außerdem eine Aufgabe aller Ressorts. Darum investieren wir im Innenressort in kindgerechte Vernehmungsräume bei der Polizei.

Und im Justizbereich stärken wir kindgerechte Verfahren – von baulichen Maßnahmen bis zu schonenderen Abläufen für betroffene Kinder.

Liebe Kolleg*innen, unsere Leitplanken sind klar: Das Kinderschutzgesetz muss Strukturen dauerhaft absichern, Zuständigkeiten verbindlich regeln und Schutzkonzepte überall zur gelebten Praxis machen – in der Jugendhilfe, in Kitas und in Schulen.

Kinderschutz gelingt nur gemeinsam. Daran arbeiten wir – verbindlich, respektvoll und mit aller Kraft.

Quelle: Niedersächsischer Landtag – 30. Tagungsabschnitt (15. – 18.12.2025) – TOP 12a

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