You are currently viewing Das ist kein Widerspruch zur Entkriminalisierung von Cannabis – Warum der Nichtraucherschutz ausgeweitet werden muss

Das ist kein Widerspruch zur Entkriminalisierung von Cannabis – Warum der Nichtraucherschutz ausgeweitet werden muss

Das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz hat bereits viel zum Schutz vor Passivrauchen beigetragen. Doch mit der zunehmenden Nutzung von E-Zigaretten, erhitzten Tabakerzeugnissen und Verdampfern für Tabak und Cannabis müssen wir den Schutz der Nichtraucher*innen ausweiten.

Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, auch diese Produkte in den Nichtraucherschutz einzubeziehen. Studien zeigen, dass die freigesetzten Aerosole gesundheitsschädlich sein können – besonders die Aromastoffe in E-Zigaretten. Auch wenn das Rauchen bei Jugendlichen zurückgeht, steigt der Konsum von E-Zigaretten, und dem müssen wir entgegenwirken.

Es gibt Bedenken bezüglich der Einschränkung von Freiheiten, aber hier geht es nicht um Verbote, sondern um Prävention.

Es ist wichtig, den Gesundheitsschutz zu sichern, ohne die Entkriminalisierung von Konsument*innen zu gefährden. Unser Entwurf schafft klare Regeln für den Konsum in öffentlichen Räumen wie Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten. Wir wollen sowohl den Gesundheitsschutz stärken als auch rechtliche Klarheit für alle Beteiligten schaffen.

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! 

Das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz hat seit seiner Verabschiedung zur Verringerung von Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen beigetragen. Das haben wir gerade schon ausreichend gehört. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Zigaretten, erhitzten Tabakerzeugnissen und auch von Geräten zur Verdampfung von Tabak  und Cannabisprodukten müssen wir jedoch reagieren, um auch hier die Gesundheit der Nichtraucher*innen zu schützen.

Der vorliegende Gesetzentwurf   er mag klein sein   sieht deshalb vor, den Nichtraucherschutz auf diese Produkte auszuweiten. Studien belegen, dass auch die beim Verdampfen oder Erhitzen freigesetzten Aerosole potenziell gesundheitsschädlich sind. Insbesondere die in E-Zigaretten verwendeten Aromastoffe bereiten Sorgen. Auch wenn das Rauchen vor allen Dingen unter Kindern und Jugendlichen zurückgegangen ist, sind E-Zigaretten mittlerweile das am häufigsten konsumierte, nicht-nikotinhaltige Produkt. Auch darauf müssen wir reagieren. 

Auch uns ist bewusst, dass es Bedenken hinsichtlich der Einschränkung persönlicher Freiheiten und möglicher Auswirkungen auf die Gastronomie gibt. Und doch sind wir der Ansicht: Hier muss der Schutz der Gesundheit Vorrang haben. Schließlich reden wir hier nicht von einem pauschalen Verbot, sondern einfach von einer präventiven Maßnahme zur Ausweitung des Nichtraucherschutzes auf die genannten Produkte, um den Fortschritt, den wir in den letzten Jahren erzielt haben, nicht abreißen zu lassen, sondern ihn zu sichern und auszubauen.

Das Rauchen und der Konsum von Cannabisprodukten, sei es zu medizinischen oder zu nicht-medizinischen Zwecken, ist in unserer Gesellschaft   das müssen wir anerkennen, und das haben wir anerkannt   zunehmend normalisiert. Das neue Cannabisgesetz trägt dem Rechnung und beendet endlich die Kriminalisierung von Konsument*innen. Ich möchte das hier einmal betonen: Dieser Schritt war, ist und bleibt richtig!

Und das steht nicht im Widerspruch. Denn zugleich ist es doch auch wichtig, dass der Schutz von Nichtraucher*innen nicht verwässert wird. Da sehe ich überhaupt keinen Widerspruch. Deswegen ist es auch richtig, das auf diese Produktformen auszuweiten.

Unser Gesetzentwurf sieht klare Regelungen vor, die den Konsum dieser Produkte im öffentlichen Raum wie Krankenhäusern, Heimen, Schulen und Gaststätten untersagen. Damit tragen wir nicht nur dem Gesundheitsschutz Rechnung, sondern schaffen auch rechtliche Klarheit, die sowohl für die Konsument*innen als auch für die Betreiber*innen dieser Einrichtungen wichtig ist.

In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden Beratungen im Ausschuss. Da können wir das weiter vertiefen, gerne auch umfassend hier und da noch mal ein paar Exkurse machen. Aber lassen Sie uns doch dabei bleiben, dass die Entkriminalisierung von Konsument*innen und der Nichtraucherschutz sich nicht konträr gegenüberstehen, sondern sich vereinbaren lassen. Und dafür stehen wir hier heute. 

Vielen Dank. 

Quelle: Niedersächsischer Landtag – 18. Tagungsabschnitt (28.08.2024) – TOP 6

Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar