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Statement zur Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhauslandschaft befindet sich derzeit stark im Wandel. Sowohl das neue niedersächsische Krankenhausgesetz als auch die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf Bundesebene sehen eine gestufte Versorgungsstruktur und eine stärkere Konzentration von Angeboten vor. Gleichzeitig sollen bestimmte Behandlungen vermehrt ambulant erbracht werden. Dieser Wandel bringt auch bauliche Veränderungen mit sich, die wir als regierungstragende Fraktion finanziell unterstützen werden.

Das Land Niedersachsen ist seinen gesetzlichen Investitionsverpflichtungen gegenüber den Kliniken in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Gemeinsam mit der SPD haben wir uns deshalb in unserem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die jährlichen Investitionsmittel deutlich aufzustocken und damit den bestehenden Investitionsstau Schritt für Schritt abzubauen. Bereits mit ihrem ersten Nachtragshaushalt hat die rot-grüne Landesregierung Ende 2022 rund 52 Mio. Euro bereitgestellt, um Kliniken bei inflationsbedingten Baukostensteigerungen zu entlasten. Derzeit berät der Landtag über einen weiteren Nachtragshaushalt, der zusätzliche 210 Mio. Euro für die Krankenhausfinanzierung vorsieht. Auch bei den Beratungen für den nächsten regulären Landeshaushalt werden die Krankenhausinvestitionen sicherlich wieder Thema werden.

Ziel muss es sein, dass das Land seinen Verpflichtungen perspektivisch nachkommt. Klar ist aber auch, dass das Land insbesondere solche Vorhaben unterstützt, die den Zielen des Krankenhausgesetzes und der zu erwartenden Änderungen auf Bundesebene entsprechen. Nur so schaffen wir die Voraussetzungen für eine zukunftssichere und krisenresiliente Krankenhauslandschaft.

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